Tagesgeld - Besteuerung

Das Tagesgeldkonto ist eine Kapitalanlage und daher müssen die Zinsgutschriften aus diesem Konto besteuert werden. Bis Ende 2008 unterlagen sie der Kapitalertragssteuer und wurden mit einem Satz von 30 % versteuert. Hierauf kam dann noch der Solidaritätszuschlag von 5,5 %. Wollte man einen Teil der Einnahmen retten, dann musste man einen Freistellungsauftrag stellen. Freistellungsauftrag bedeutet, dass das Kreditinstitut die Zinsen vom automatischen Steuerabzug ausschließt. Dies gehört aber der Vergangenheit an. Seit Januar 2009 gibt es die Abgeltungssteuer und da sieht es zum Glück etwas anders aus. Die Zinseinkünfte werden jetzt pauschal mit einem Steuersatz von 25 % zuzüglich dem Solidaritätszuschlag besteuert. Bei dem Tagesgeldkonto ergeben sich hier klar Vorteile, denn die Steuerlast sinkt. Die Höhe der Freistellungen bleibt erhalten. Bei Einzelpersonen sind das 750 Euro. Bei Verheirateten verdoppelt sich dieser Betrag. Zu diesem Freibetrag kommt noch die Werbungspauschale von 51 Euro pro Person. Bis 2006 belief sich der Freistellungsbetrag auf 1370 Euro pro Person. Durch die Kürzung haben die Sparer empfindliche Einbußen hinnehmen müssen, denn alle Beträge über dem Freibetrag werden voll versteuert.  Jetzt wird nur der Sparerfreibetrag und die Werbungspauschale zusammengefasst. Freistellungsaufträge kann man bei mehreren Kreditinstituten gleichzeitig stellen. Die einzelnen Beträge werden dann zusammengefasst. Parallel zu der kommenden Abgeltungssteuer wird die Spekulationsfrist abgeschafft. Dies ist allerdings nur für Anleger mit einem Wertpapier-Depot von Interesse. Für alle anderen ändert sich in dieser Beziehung nichts. Weitere Informationen gibt es hier.